Versand und Lieferung

Versand, Prüfung und Gefahrübergang

a) Der Versand erfolgt, sofern nicht ausdrücklich Anlieferung frei Haus vereinbart ist, auf Rechnung und Gefahr des Kunden, ab dem Auslieferungslager von OPTOSA. Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über, sobald die Ware das Auslieferungslager verlassen hat.
b) Die Auswahl des Transportmittels steht OPTOSA frei, wenn mit dem Kunden keine besondere Versandart schriftlich vereinbart ist. Eine Transportversicherung erfolgt ohne gesonderte besondere Vereinbarung nicht.
c) Transporte durch Bahn oder Spedition erfolgen nur im Auftrag auf Kosten und auf Gefahr des Kunden. Lieferungen ins Ausland erfolgen stets auf Kosten des Kunden. Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle, bei geänderter Anweisung trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten.
d) OPTOSA ist zur Beachtung ausländischer Verpackungs-, Verwiegungs- und Zollvorschriften nur verpflichtet, wenn der Kunde hierzu rechtzeitig genaue Angaben macht. Damit verbundenen Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Von OPTOSA zur Abholung bereitgestellte Ware ist innerhalb von 2 Wochen abzuholen bzw. abzurufen. Für die darüber hinausgehende Lagerzeit ist OPTOSA berechtigt, Lagerkosten in üblicher Höhe in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware innerhalb der Geschäftszeiten in angemessener Zeit abzuholen. Schon an den Kunden übereignete und von ihm nicht bis spätestens 4 Wochen danach abgeholte bzw. abgerufene Ware kann seitens OPTOSA an einen anderen Kunden veräußert werden. Ansonsten bleiben die beiderseitigen Vertragsbeziehungen davon unberührt.
e) Bei einer Absendung der Ware geht die Gefahr mit Absendung der Ware durch OPTOSA auf den Kunden über.
OPTOSA ist dann berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zu lagern.
f) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mängelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Überprüfung nicht erkennbar war.
e) Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbestätigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden, bzw., die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen. In diesem Fall hat der Kunde OPTOSA unverzüglich eine Mitteilung zu machen, dass die Annahme wegen der beschädigten Verpackung unter Vorbehalt geschieht. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen OPTOSA innerhalb von 3 Tagen schriftlich (bei OPTOSA eingehend) gemeldet werden.

Die Versandkostenpauschale beträgt 5,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.